Auflage Beizugsgebiet (abgelaufen)
Anordnung der Durchführung einer Gesamtmelioration durch Urnenabstimmung und öffentliche Auflage des Beizugsgebiets sowie des Verzeichnisses der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
Gestützt auf Art. 17 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) wurde in Arosa mit der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020 die Durchführung einer Gesamtmelioration in der ehemaligen Gemeinde Castiel angeordnet. Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 18 MelG innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum beim Obergericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, Beschwerde erhoben werden.
Gestützt auf Art. 38 MelG werden nachstehende Akten öffentlich aufgelegt (Publikationstext als PDF).
Auflageakten:
Sollte sich Ihre Adresse geändert haben, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen (Email: info@gmcastiel.ch).